Streitfall Vortatenkatalog: Banken hadern mit neuer Geldwäsche-Richtlinie
Mareike Müller und Teresa Stiens
Deutschland muss bis Jahresende eine neue EU-Richtlinie umsetzen. Das ist alles andere als ein Selbstläufer. Im schlimmsten Fall droht ein Vertragsverletzungsverfahren.
Wenn Banken bei der Geldwäschebekämpfung nachlässig sind, kann das teuer werden: 2017 einigte sich etwa die Deutsche Bank mit Behörden in den USA und Großbritannien auf eine Strafzahlung von rund 600 Millionen Euro. Der Grund: Kunden der Bank sollen russische Gelder in Milliardenhöhe gewaschen haben, die Kontrollmechanismen der Bank versagten. Es war eine der höchsten Strafen, die die Deutsche Bank in der jüngeren Vergangenheit abdrücken musste.
Dass Geldwäsche auch in Deutschland ein Problem ist – etwa wenn bei großen Immobiliengeschäften in bar bezahlt wird –, ist seit vielen Jahren bekannt. Die letzte offizielle Berechnung durch das Finanzministerium stammt noch von 2016, damals war von einem Geldwäschevolumen von 100 Milliarden Euro jährlich die Rede.
Damit sich das ändert, sieht der Gesetzgeber auch die Banken stärker in der Pflicht: Sie müssen verdächtige Transaktionen an die Behörden melden – künftig eher noch mehr. Denn die Europäische Union macht Druck. Sie hat mittlerweile sechs Richtlinien zur Geldwäschebekämpfung verabschiedet, die die Mitgliedstaaten in nationales Recht umwandeln müssen.